„Unser Kind hat erhebliche sprachliche Schwierigkeiten und benötigt Förderung in der Schule“.
Förderungsangebote in der Berliner Schule
Ansprechpartner für Fragen der Förderung ist in Berlin zunächst immer die zuständige wohnortnahe Schule des Kindes.
„Sprachbildung ist … Teil von Bildung insgesamt und Aufgabe aller an Schule Beteiligten.“
RLP Berlin, Basiscurriculum Sprachbildung, Berlin 2018
In allen Schulen Berlins wird Sprache im Unterricht gefördert. Die Standards für die Sprachbildung sind seit 2018 verbindlich im Rahmenlehrplan (Basiscuriculum Sprachbildung) festgelegt. Das Ziel ist dabei die gute Ausbildung der Bildungssprache des Kindes, die für das Lernen erforderlich ist. Die Lehrkräfte planen die Förderung und stellen einen Förderplan für das Kind auf.
Erfragen Sie als Eltern in der Schule,
wie der Sprachstand ihres Kindes erfasst wird,
wie die Sprache im Unterricht konkret gefördert wird,
ob es besondere Fördermaßnahmen oder -gruppen an der Schule gibt.
Ich möchte, dass mein Kind in einer Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Sprache gefördert wird. Was muss ich tun?
In Berlin wählen die Eltern im Rahmen der Möglichkeiten, ob ihr Kind in der inklusiven wohnortnahen Schule, in einer Sprachkleinklasse oder in einer Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt gefördert werden soll. Voraussetzung ist, dass das Kind einen Bescheid über den sonderpädagogischen Förderbedarf im Schwerpunkt Sprache hat.
Den Eltern ist zu empfehlen, sich über die Schule zu informieren und dort Kontakt aufzunehmen. Fragen Sie bei der Schulleitung nach, ob Ihr Kind einen Platz an der Schule erhalten kann.
Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Sprache sind in dieser interaktiven Karte aufgeführt, achten Sie auf die roten Markierungen in der Google Map Karte.
Viele Schulen in Berlin bieten auch sonderpädagogische Kleinklassen „Sprache“ in der Grundschule an – dieser Link führt Sie zur wohnortnahen Beschreibung des Schulangebots.
„In meiner Klasse benötigt ein Kind sprachliche Förderung im schulischen Lernen.“
Eine Schülerin hat eine Sprachentwicklungsstörung und erhält seit längerem logopädische Therapie. Wie kann ich als Lehrkraft sonderpädagogische Förderung in der Sprache für das Kind organisieren?
Jede Grundschule in Berlin fördert Kinder bereits ab der Einschulung. Dafür beraten Sonderpädagog:innen in der Schulanfangsphase oder fördern Kinder im Unterricht oder in kleinen Gruppen. Auch in den folgenden Grundschuljahren kann die Schule Kinder sonderpädagogisch in der Sprache fördern, weil die Grundschulen dafür mit verlässlich ausgestattet sind. Einige Bezirke haben entschieden, dass kein Verfahren durchgeführt wird, um den sonderpädagogischen Förderbedarf festzustellen. Dann entscheidet die Schule selbst über die sonderpädagogische Förderung und kann sich durch Berater:innen des SIBUZ beraten lassen (s. Punkt 5 Beratung).
Wie wird sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt?
Sonderpädagogischer Förderbedarf in der Sprache kann bereits vor der Einschulung festgestellt werden, weil die Förderung der Sprache eines Kindes möglichst früh beginnen soll. Kinder werden deshalb bereits in der Kita gefördert oder erhalten logopädische Therapie.
Die Lehrkräfte in der Grundschule Informieren die Eltern und beraten mit ihnen das Vorgehen. Vor der Einschulung hilft ein Bericht der Kita oder von Therapeut:innen bei der Einzuschätzung, welchen Entwicklungsstand in der Sprache das Kind hat, ob und in welchen Bereichen es gefördert werden soll. Ist das Kind bereits eingeschult, fasst die Lehrkraft zusammen, was sie beobachtet und welche Maßnahmen der Förderung schon helfen.
Den Antrag für eine sonderpädagogische Diagnostik stellen die Eltern in der Schule oder die Schule selbst. In jedem Fall hat die Schule den Auftrag, alle nötigen Unterlagen wie Formulare und die Schweigepflichtentbindung zusammenzustellen und den vollständigen Antrag an das zuständige SIBUZ im Bezirk zu senden. Eine Diagnostiklehrkraft wird mit der sonderpädagogischen Diagnostik beauftragt, führt Elterngespräche, hospitiert und diagnostiziert das Kind und berät anschließend die Eltern und die Lehrkräfte über die notwendigen Fördermaßnahmen.
Ist das Verfahren abgeschlossen, erhalten die Eltern den Bescheid über die sonderpädagogische Förderung für ihr Kind.
Sie benötigen Beratung zur Sprachförderung oder zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs?
In jedem Stadtbezirk gibt es ein schulpsychologisch und inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ). Dort werden Lehrkräfte und Pädagogen an Schulen bzw., Eltern oder direkt betroffene Schülerinnen und Schüler beraten. Es ist zuständig für alle Schulen im Stadtbezirk, auch wenn das Kind in einem anderen Bezirk wohnt. In den Beratungsteams des SIBUZ finden Ratsuchende auch die Beratungs- und Diagnostiklehrkräfte für Sprache.
Hier finden Sie das SIBUZ in Ihrem Stadtbezirk:
https://www.berlin.de/sen/bildung/unterstuetzung/beratungszentren-sibuz/